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Rückschlag für Meloni Machtspiel um die Rechte von Regenbogenfamilien in Italien geht weiter

Von ms - 07.03.2024 - 12:00 Uhr
Rückschlag für Meloni
Foto: IMAGO / NurPhoto
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Zum weiten Mal hat jetzt ein italienisches Gericht die Rechte von homosexuellen Eltern gestärkt, die seit dem Amtsantritt der Regierung um Premierministerin Giorgia Meloni immer wieder juristischen Attacken ausgesetzt sind – so war zuletzt im Jahr 2023 festgelegt worden, dass landesweit kein gleichgeschlechtliches Paar mehr als Eltern in eine Geburtsurkunde eingetragen werden darf. Für das nicht leibliche Elternteil bedeutet das konkret, dass es juristisch gesehen zu einer fremden Person für das Kind wird.

Attacken auf homosexuelle Paare

Homosexuelle Paare können zwar seit 2016 eine offizielle Partnerschaft eingehen, allerdings sind sie in vielen Aspekten bis heute nicht heterosexuellen Paaren oder auch Eltern gleichgestellt. Melonis Regierung hat seit Amtsantritt 2022 klar gemacht, dass sie die Rechte von Schwulen und Lesben weiter einschränken will – im Kern ihrer bisherigen Bemühungen standen dabei die Rechte von Regenbogenfamilien. Auch in puncto Leihmutterschaft fährt die Regierung allerdings einen strengen Kurs. Die Fraktion Renew Europe des EU-Parlaments sprach bereits im letzten Jahr ergebnislos eine Rüge aus und stellte klar, dass Italien so ganz direkt Schwule und Lesben diskriminieren und Kindern schaden würde. 

In mehreren Teilen Italiens hatten Anwälte daraufhin im Namen ihrer homosexuellen Klienten gegen die Richtlinien und Verbote der Regierung geklagt – bisher mit eher mäßigem Erfolg. Im letzten Jahr bekräftigten so zwar Richter in Mailand die Rechte von schwulen und lesbischen Eltern, in der Berufung wurde dieses Urteil jedoch wieder einkassiert.

Erste Risse in der Fassade der Regierung

Ähnlich könnte es dem jüngsten Urteil zugunsten von Homosexuellen ergehen: Gleichgeschlechtliche Familien mit insgesamt 37 Kindern hatten sich in Padua gegen das Verbot zur Wehr gesetzt und bekamen nun vor Gericht recht – nach Beurteilung der Richter dürfen Kinder sehr wohl zwei Väter oder zwei Mütter haben.

Positiv zu verzeichnen ist dabei, dass die homophobe Fassade der Regierung erste Risse durch das neue Urteil bekommen haben dürfte, allerdings kann mit großer Sicherheit davon ausgegangen werden, dass die Staatsanwaltschaft auch in diesem Fall erneut in Berufung gehen wird – Ausgang offen.  

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